Mit unserem Wohnmobil nach Österreich

Halten Sie sich bitte an die Ihnen mitgeteilte Zuladung des Fahrzeuges.
Fahren Sie am besten vor Abfahrt auf eine Wage (TÜV/Dekra)

 

Achtung:

– Vignette gilt immer ab dem Lochungstag.
– für einen 14 tägigen Urlaub in Italien oder Kroatien würden
  Sie eine 2 Monats Vignette benötigen.

 

 

Tempolimit:

Maximale Geschwindigkeit auf Autobahnen 130 km/h
Innerorts: 50 km/h
Landstraßen: 100 km/h

 

Warnwesten:

In Österreich herrscht Warnwestenpflicht ( Grundausstattung in unserem
Fahrzeug).
Auf Autobahnen und Autostraßen müssen sie diese tragen, sobald Sie
das Wohnmobil verlassen.

 

Promillegrenze:

Sie sollten in Österreich lieber kein Glaserl zu viel riskieren.
Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille.

 

Besondere Verkehrsregeln in Österreich
Vorfahrt:

Grundsätzlich gilt rechts vor links, auch im Kreisverkehr. Das heißt: Wenn
Sie in den Kreisverkehr einfahren, haben Sie Vorfahrt. Wichtig: Wer an
einer Kreuzung anhält, gibt sein Vorfahrtsrecht auf.

 

Halten und Parken:

Im eingeschränkten Halteverbot dürfen Sie bis zu 10 Minuten halten.
Gelbe Linien im Zickzack oder durchgehend bedeuten Halte- und
Parkverbot. Eine unterbrochene gelbe Linie signalisiert Ihnen, dass Sie
hier halten, aber nicht parken dürfen.

 

Achtung:

Auf Privatgrund kann Parken in Österreich sehr teuer werden, wenn der
Eigentümer auf Besitzstandsstörung klagt.

Überholverbot gilt 80 Meter vor und nach Bahnübergängen.

Wenn bei Bussen die Warnblinkanlage und die gelb-roten Warnleuchten
eingeschaltet sind, dürfen Sie nicht vorbeifahren.

Euro-Notruf 112

Polizeinotruf national 133

Unfallrettung national 144

Feuerwehr national 122

 

 

Weitere Informationen:

Reisen in die Schweiz

Reisen nach Italien

Allgemein