Mit dem Wohnmobil in die Schweiz
Halten Sie sich bitte an die Ihnen mitgeteilte Zuladung des Fahrzeuges.
Fahren Sie am besten vor Abfahrt auf eine Wage (TÜV/Dekra)
Für zwei weitere Abschnitte in der Schweiz muss eine Sondermaut
bezahlt werden. Außerdem gibt es vier kostenpflichtige Bahn-
Verladestrecken, die nicht mit dem Auto befahrbar sind:
- – Tunnel grosser Sankt Bernhard
- – Tunnel Munt la Schera
- – Furka-Tunnel (Eisenbahn-Transfer)
- – Lötschberg-Tunnel (Eisenbahn-Transfer)
- – Oberalp-Pass Eisenbahn-Transfer)
- – Autoverladestation Vereina-Tunnel (Eisenbahn-Transfer)
Tempolimit:
Maximale Geschwindigkeit auf Autobahnen 120 km/h
Auf so genannten Autostrassen 100 km/h
Innerorts: 50 km/h
Haupt – u. Nebenstraßen: 80 km/h
Achtung:
Alle Limits in der Schweiz sollten Sie strikt einhalten, da es bereits eine
kleinere Geschwindigkeitsüberschreitung mit mehreren Hundert
Schweizer Franken geahndet und sogar zur Anzeige gebracht wird.
Bereits ab 1 km/h über der angegebenen Geschwindigkeit wird
gemessen.
Promillegrenze:
Wie in Deutschland gilt auch in der Schweiz eine Grenze von maximal 0,5
Promille.
Besondere Verkehrsregeln:
● Licht an: Alle Fahrzeuge müssen auch tagsüber mit Abblendlicht
fahren. Sonst droht ein Bußgeld von 40 Franken. Das entspricht
zur Zeit umgerechnet 35 Euro.
● Wo ist das Parken verboten? Wenn der Fahrbahnrand mit gelben
Kreuzen markiert ist. Gelbe Linien am Fahrbahnrand bedeuten
Halteverbot, und in blauen Zonen dürfen Sie mit einer
Parkscheibe parken.
● Auf Bergstraßen in der Schweiz muss das abwärts fahrende Auto
anhalten, wenn es für 2 Autos zu eng wird.
Die wichtigsten Notrufnummern in der Schweiz:
Allgemeiner Notruf: 112
Feuerwehrnotruf: 118
Polizeinotruf: 117
Sanitätsnotruf: 144
Straßen-Pannenhilfe: 140